Förderanträge sind ausschließlich über das Einreichsystem des Filmfonds Wien einzubringen.
Förderanträge sind ausschließlich über das Einreichsystem des Filmfonds Wien einzubringen.
Bitte lesen Sie vor Antragstellung die Richtlinien, welche die rechtliche Grundlage für Förderungen durch den Filmfonds Wien bilden, sowie das Allgemeine Merkblatt:
Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung
aktualisiert am 15. Jänner 2024
Sollten Sie in der Vergangenheit bereits einen Antrag beim Filmfonds Wien gestellt haben, wurde Ihnen ein Nutzerkonto erstellt und eine Mail mit Informationen zu Ihren Zugangsdaten geschickt.
Projekteinreichungen sind das ganze Jahr über möglich, jedenfalls aber vor Projektbeginn. Es gibt jedoch festgelegte Einreichtermine, nach denen die Jury bzw. die Geschäftsführung des Filmfonds Wien die Förderentscheidungen trifft. Sämtliche Unterlagen sind bei termingebundenen Förderbereichen bis zum jeweiligen Einreichtermin – bis spätestens 17.00 Uhr – über das Einreichsystem des Filmfonds Wien hochzuladen und abzuschicken.
Das Unterfertigungsblatt am Ende des jeweiligen Antragsformulars ist mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. ID Austria) zu unterfertigen. Sollte dies nicht möglich sein, kann das im Original händisch unterschriebene Unterfertigungsblatt in einer Datei gemeinsam mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) der*des Unterfertiger*in eingescannt hochgeladen werden.
Bei speziellen Fragen zur Antragstellung oder Kalkulation wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiter*innen.
Bei technischen Fragen zum Einreichsystem wenden Sie sich bitte an Angelika Prawda unter +43 1 526 50 88-14 oder prawda@filmfonds-wien.at.