Anträge auf Förderung von Kino- und Fernsehfilmen können zu den unten angegebenen Fristen eingereicht werden. Erstantragsteller*innen haben vor der Frist mit der*dem zuständigen Sachbearbeiter*in Kontakt aufzunehmen. Anträge auf Förderung von Verwertungs- oder Strukturmaßnahmen sind an keinen Termin gebunden, Verwertungsförderungen sind spätestens vier Wochen vor der geplanten Maßnahme zu beantragen.
Bitte beachten Sie die Förderrichtlinien. Die Antragstellung erfolgt über das Einreichsystem des Filmfonds Wien. Antragsschluss ist jeweils um 17.00 Uhr.
2026
9. Dezember 2025
24. März 2026
1. September 2026 (Jurysitzung: 20./21. Oktober 2026)
2027
10. Dezember 2026
31. März 2027
1. September 2027
2026
20. Jänner 2026
5. Mai 2026
22. September 2026
2027
19. Jänner 2027
4. Mai 2027
21. September 2027
Entwicklung
Die Antragstellung erfolgt über das ÖFI - Österreichisches Filminstitut.
Herstellung
20. April 2027 (Jurysitzung: 24. Mai 2027)
Es können ausschließlich Projekte gefördert werden, die im Rahmen des Talent LAB vom Österreichischen Filminstitut in der Entwicklung (1. Stufe des Talent LAB) bereits gefördert wurden.