Anträge auf Förderung von Kino- und Fernsehfilmen können zu den unten angegebenen Fristen eingereicht werden. Erstantragsteller*innen haben vor der Frist mit der*dem zuständigen Sachbearbeiter*in Kontakt aufzunehmen. Anträge auf Förderung von Verwertungs- oder Strukturmaßnahmen sind an keinen Termin gebunden, Verwertungsförderungen sind spätestens vier Wochen vor der geplanten Maßnahme zu beantragen.
Bitte beachten Sie die Förderrichtlinien. Die Antragstellung erfolgt über das Einreichsystem des Filmfonds Wien. Antragsschluss ist jeweils um 17.00 Uhr.