Anträge auf Förderung von Kino- und Fernsehfilmen können zu den unten angegebenen Fristen eingereicht werden. Erstantragsteller*innen haben vor der Frist mit der*dem zuständigen Sachbearbeiter*in Kontakt aufzunehmen. Anträge auf Förderung von Verwertungs- oder Strukturmaßnahmen sind an keinen Termin gebunden, Verwertungsförderungen sind spätestens vier Wochen vor der geplanten Maßnahme zu beantragen.
Bitte beachten Sie die Förderrichtlinien. Die Antragstellung erfolgt über das Einreichsystem des Filmfonds Wien. Antragsschluss ist jeweils um 17.00 Uhr.
2025
19. November 2024
18. März 2025
9. September 2025 (Jurysitzung: 3./4. November 2025)
2026
9. Dezember 2025 (Achtung, neuer Termin! vormals: 25. November)
24. März 2026
1. September 2026
2025
21. Jänner 2025
6. Mai 2025
23. September 2025
2026
20. Jänner 2026
5. Mai 2026
22. September 2026
Entwicklung
3. Runde: 16. Juni 2026
Die Antragstellung erfolgt über das ÖFI - Österreichisches Filminstitut.
Herstellung
1. Runde: 31. Juli 2025
2. Runde: 21. April 2026
Es können ausschließlich Projekte gefördert werden, die im Rahmen des Talent LAB vom Österreichischen Filminstitut in der Entwicklung (1. Stufe des Talent LAB) bereits gefördert wurden.