Anträge auf Förderung von Kino- und Fernsehfilmen können zu den unten angegebenen Fristen eingereicht werden. Erstantragsteller haben vor der Frist mit dem zuständigen Sachbearbeiter Kontakt aufzunehmen. Anträge auf Förderung von Verwertungs- oder Strukturmaßnahmen sind an keinen Termin gebunden, Verwertungsförderungen sind spätestens vier Wochen vor der geplanten Maßnahme zu beantragen.
Herstellung Kino / Projektentwicklung Kino & TV 2022
30. November 2021
8. Februar 2022
26. April 2022 (Jurysitzung 20./21. Juni 2022)
13. September 2022
Fernsehproduktionen 2022
25. Jänner 2022
10. Mai 2022
27. September 2022
Die Einreichung erfolgt beim Filmfonds Wien, Mariahilfer Straße 76, 1070 Wien. Bitte beachten Sie die Förderrichtlinien und verwenden Sie aktuelle Antragsformulare. Antragsschluss ist jeweils 17.00 Uhr.