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Code of Ethics – Verhaltenskodex

Leitbild für berufliches Verhalten bei Produktionen FFW-geförderter Filme

Ziel dieses allgemeinen Leitbilds für berufliches Verhalten (Code of Ethics) ist neben den Bereichen Diversität, Repräsentation und Gleichstellung von Geschlecht, die im Grunde selbstverständliche aber nunmehr auch in dieser Form unmissverständliche Festschreibung von Prinzipien, Werten und Grundsätzen, die auch der Filmfonds Wien in Bezug auf die eigene Organisation nach innen pflegt und nach außen im Rahmen der Produktion geförderter Filme voraussetzt.

1.    Verantwortung der Führungskräfte

Neben der generellen Verpflichtung, geltende arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften einzuhalten, trifft Arbeitgeber*innen und alle Führungskräfte arbeitsrechtlich eine Fürsorgepflicht, die aktiv wahrzunehmen ist. Dazu gehören auch vorbildhaft die eigenen Umgangsformen, welche wichtige präventive Wirkung haben. Es empfiehlt sich eine transparente Kommunikation und besonders Maßnahmen, die aus einer Notwendigkeit heraus getroffen werden, sollten gut nachvollziehbar dargestellt werden. Emotionales Verhalten ist in Ordnung, sollte aber verständlich und nachvollziehbar gemacht werden und muss sich im Rahmen eines respektvollen, professionellen Verhaltens bewegen. Hierarchien und Abhängigkeiten müssen in jeder Situation mitbedacht werden, weil sie den Handlungsspielraum von Betroffenen maßgeblich beeinflussen.

Des weiteren sind Führungskräfte nach dem Gleichbehandlungsgesetz dazu verpflichtet, Abhilfe bei Vorfällen von Diskriminierung zu schaffen, sobald sie davon erfahren. Sie sollten von Anfang an klar machen, was im Falle einer Meldung passieren wird, wer mit welchen Konsequenzen zu rechnen hat. Auch deshalb ist es ratsam, auf externe Beratungsstellen hinzuweisen und Ihr Commitment gegen Diskriminierung, Belästigung, Ausbeutung und Übergriffe wiederholt zu vermitteln und glaubhaft vorzuleben.

 2.    Respektvolles, professionelles Verhalten

Respektvoller Umgang ist Grundlage jedes professionellen Verhaltens. Tragen Sie aktiv dazu bei, ein konstruktives und wertschätzendes Arbeitsklima zu schaffen. Überlegen Sie Ihre Wortwahl und verwenden Sie eine angemessene und der Situation angepasste Sprache. Eine Umgebung, in der sich Menschen unwohl oder bedroht fühlen, ist weder produktiv noch kreativ. Respektieren Sie auch am Set und Arbeitsplatz die Privatsphäre von Kolleg*innen.

Alkohol- und Drogenkonsum gehören nicht zum Arbeitsplatz und verringern die Hemmschwelle für unangemessenes Verhalten.

Generell gilt: Kommunizieren Sie klar Ihre eigenen Grenzen und respektieren Sie die Grenzen anderer. Wenn Sie jemand bittet, mit etwas aufzuhören, dann hören Sie damit auf und zwar sofort.

3.    Gegen Mobbing und Diskriminierung

Wünschenswert ist eine aktive, kontinuierliche Auseinandersetzung mit Formen von Diskriminierungen, Belästigung, Mobbing und ausgrenzendem Verhalten, unabhängig von Vorkommnissen. Ihrem konkreten Vorkommen ist aktiv entgegenzuwirken. Die Meinungen anderer sind zu respektieren und dürfen nicht zum Ziel von persönlichen Angriffen werden. Jede Form von Belästigungen und ausgrenzendem Verhalten sind nicht akzeptabel.

Niemand darf insbesondere aufgrund des Geschlechts, sexueller Orientierung, Herkunft, Aussehen, ethnischer, kultureller, religiöser oder sozialer Zugehörigkeit, Bildungsniveau, Hautfarbe, Alter, Größe, Familienstand oder politischer Überzeugung (im rechtsstaatlichen Rahmen) benachteiligt, ausgegrenzt, beleidigt, herablassend behandelt oder Gewalt angedroht werden. Dies inkludiert auch Witze, unabsichtliche Diskriminierung, Teilen von unangemessenen, sexuell eindeutigen oder gewalttätigen Inhalten insbesondere über digitale Medien und unerwünschte sexuelle Anmache, scheinbar zufällige Berührungen, Zeigen von sexuellen Bildern und Besprechen von sexuellem Verhalten anderer.

Bedenken Sie, dass Betroffene meistens bereits selbst versucht haben, aus diskriminierenden oder anderen misslichen Situationen herauszukommen, bevor sie darüber sprechen. Nehmen Sie deren Hinweise und Erzählungen unbedingt ernst und berücksichtigen Sie, dass Betroffene mit dem Aufzeigen von Diskriminierungen und Benachteiligungen zumeist ein hohes Risiko eingehen – speziell hierarchische und Abhängigkeitsverhältnisse müssen in solchen Situationen mit einbezogen werden.

4.    Nicht zuschauen, sondern gemeinsame Verantwortung tragen

Wenn Sie Belästigung, Diskriminierung, respektloses oder schikanöses Verhalten gegenüber einer anderen Person beobachten, sind Sie verpflichtet zu handeln. Es ist durchaus normal, sich im ersten Moment auch überfordert zu fühlen. Sprechen Sie vor allem mit der betroffenen Person und gehen Sie nicht über sie und ihre Bedürfnisse hinweg. Seien Sie proaktiv, zeigen Sie aus Ihrer Sicht unangemessenes Verhalten anderer auf und machen Sie klar, dass Sie es nicht dulden.

Gegebenenfalls oder bei Gefahr holen sie sofort Hilfe. Unterschätzen Sie nicht Ihre Wirkung als passive*r Zuschauer*in, denn Nichtstun wird oft als stille Zustimmung gewertet. Auch bei einer Situation, die bereits vorbei ist, sollten Sie Betroffenen Unterstützung anbieten, Ihre Wahrnehmung mitteilen oder Verursachende zur Rede stellen bzw. diese den Führungskräften melden.

 
 
 
 

Informationen und Beratung

#we_do! Anlauf- und Beratungsstelle: Für alle, die in der österreichischen Film- und Fernsehbranche tätig sind. Informationen und Beratung bei Diskriminierung und Ungleichbehandlung, Machtmissbrauch, sexuellen Übergriffen und Verletzungen im Arbeitsrecht, Prävention & Intervention.
https://we-do.filmschaffende.at/

VERA – Vertrauensstelle gegen Belästigung und Gewalt in Kunst, Kultur und Sport ist unter www.vera-vertrauensstelle.at zu erreichen und in ihrer vollen Funktion seit 5. September 2022 abrufbar.

Gleichbehandlungsanwaltschaft: Beratung und Unterstützung für Menschen, die Diskriminierung erlebt oder beobachtet haben, für Angehörige und Unternehmen, Organisationen und Verantwortungsträger*innen.
https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at

Arbeiterkammer: Für alle arbeitsrechtlichen Belange im Falle eines Anstellungsverhältnisses.
https://www.arbeiterkammer.at/index.html

ZARA. Zivilcourage & Anti-Rassismus-Arbeit: Beratungsstelle gegen Hass im Netz und gegen Rassismus.
https://www.zara.or.at/de

Frauenhelpline gegen Gewalt: Täglich, 24 Stunden, in vielen Sprachen, 0800 222 555
http://www.frauenhelpline.at

Männergesundheitsberatung: Beratung für Männer und Burschen.
https://men-center.at

Younion: Hilfe und Beratung in Notsituationen.
https://www.younion.at/leistungen/mobbing-beratung

 
 
 
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